Neben dem Entfall der vorübergehend erhöhten Versicherungspflicht während des Gefahrguttransports in privaten Fahrzeugen ( § 9 Abs 5 KHVG), der Einführung einer Hinweispflicht des Versicherers auf das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers nach Prämienerhöhungen über dem Verbraucherpreisindex ( § 14a Abs 2 KHVG) und der Möglichkeit, Prämienanpassungsklauseln an den VPI zu knüpfen ( § 14b Abs 1 KHVG), sollen mit einem Gesetzesvorhaben, das am 16. 6. 2004 als Regierungsvorlage eingebracht wurde (556 BlgNR 22. GP), die Mindestversicherungssummen im Bereich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung deutlich erhöht (fast verdreifacht) werden. Parallel dazu sollen auch die Haftungshöchstbeträge im EKHG, im RHPflG, im RohrleitungsG und im GWG um denselben Faktor gesteigert werden.