( § 140 ABGB , § 12a FLAG ) In Unterhaltsverfahren, die erst nach Teilaufhebung des § 12a FLAG durch den VfGH (Kundmachung bzw In-Kraft-Treten am 13. 9. 2002) anhängig gemacht worden sind, kommt eine rückwirkende Herabsetzung des Unterhalts aufgrund der Anrechnung der Familienbeihilfe erst ab Oktober 2002 in Betracht.
OGH 16.03.2004, 10 Ob 55/03s