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Mietzinsanhebung wegen gesellschaftsrechtlicher Änderungen - Kommanditgesellschaft

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/254 Heft 12 v. 8.7.2004

( § 12a Abs 3 MRG ) Eine entscheidende Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten in der Mietergesellschaft (die den Vermieter zur Anhebung des Hauptmietzinses berechtigen kann) kann auch sukzessive durch das Zusammenwirken mehrerer gesellschaftsrechtlicher Änderungen eintreten.

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