vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zwangsversteigerung - Beginn der Frist für die Widerspruchsklage

EXEKUTIONSRECHTZRInfo 2004/243 Heft 11 v. 24.6.2004

( § 78 EO , § 231 Abs 2 EO , § 524 Abs 2 ZPO ) Wenn die Erledigung eines in der Verteilungstagsatzung erhobenen Widerspruchs im Verteilungsbeschluss auf den Rechtsweg verwiesen wird, beginnt die einmonatige Frist für die Erhebung der Widerspruchsklage mit Zustellung des Verteilungsbeschlusses - unabhängig von dessen Rechtskraft - zu laufen. Eine verspätete Widerspruchsklage ist abzuweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!