( § 180 EO ) Vertreter des Verpflichteten iSd § 180 Abs 3 EO , die bei der Zwangsversteigerung vom Bieten ausgeschlossen sind, sind nicht nur Personen, die im Exekutionsverfahren als Vertreter einschreiten, sondern auch gesetzliche Vertreter, vom Gericht bestellte Vertreter, organschaftliche Vertreter wie der Geschäftsführer einer GmbH sowie gewählte Vertreter (Bevollmächtigte).