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Beschwer durch eine Obsorgeentscheidung und Volljährigkeit

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2004/236 Heft 11 v. 24.6.2004

( § 9 Abs 1 AußStrG ) Im Fall eines Rechtsmittels gegen eine Obsorgeentscheidung fehlt die Beschwer, wenn die Obsorge mittlerweile wegen Volljährigkeit des Kindes erloschen ist.

OGH 23.03.2004, 5 Ob 33/04w

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