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Sachwalterschaftsverfahren - Auftrag, Eingaben von einem Rechtsanwalt unterfertigen zu lassen

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2004/237 Heft 11 v. 24.6.2004

( § 5 AußStrG , § 238 Abs 1 AußStrG ) Dass der Betroffene durch die Bestellung eines einstweiligen Sachwalters in seinen Rechtshandlungen nicht beschränkt wird und im Sachwalterschaftsverfahren selbst tätig werden kann, schließt die Anwendung des § 5 AußStrG nicht aus; wenn der Betroffene wiederholt unzulässige, unschlüssige oder sonst fehlerhafte Anträge bzw Schriftsätze einbringt, kann ihm daher aufgetragen werden, seine Eingaben von einem Rechtsanwalt verfassen und unterfertigen zu lassen.

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