( § 6 GKoärG , § 25 JN ) Die Ablehnung des Gerichtskommissärs führt nicht zur Unterbrechung des Verlassenschaftsverfahrens (hier konkret: des Rechtsmittelverfahrens über den Antrag, die Frist für die Abgabe der Erbserklärung zu erstrecken).
OGH 10.02.2004, 1 Ob 307/03h