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Unterbrechung des Verlassenschaftsverfahrens nach Ablehnung des Gerichtskommissärs

ERBRECHTZRInfo 2004/205 Heft 10 v. 9.6.2004

( § 6 GKoärG , § 25 JN ) Die Ablehnung des Gerichtskommissärs führt nicht zur Unterbrechung des Verlassenschaftsverfahrens (hier konkret: des Rechtsmittelverfahrens über den Antrag, die Frist für die Abgabe der Erbserklärung zu erstrecken).

OGH 10.02.2004, 1 Ob 307/03h

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