vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gemeingebrauch an öffentlichen Gewässern - Canyoning

SACHENRECHTZRInfo 2004/204 Heft 10 v. 9.6.2004

( § 523 ABGB , § 8 WRG ) Gewerbliche Canyoning-Touren überschreiten auch den „großen“ Gemeingebrauch, der an öffentlichen Gewässern erlaubt ist, und bedürfen daher der Zustimmung des Grundeigentümers.

OGH 10.02.2004, 1 Ob 56/03x

Die gewerbliche Nutzung öffentlicher oder privater Gewässer ist an sich ungewöhnlicher, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigter Gebrauch. Bei geführten Canyoning-Touren werden Wassergut und Gewässer in einer extremen Art gewerblich genutzt, die auch bei weitherzigstem Verständnis nicht mehr als gewöhnlicher Gebrauch bezeichnet werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!