( § 35 EO ) Wenn die Exekution vor Schluss der Verhandlung erster Instanz im Oppositionsverfahren beendet oder eingestellt wird oder die Exekutionsbewilligung durch die Rechtsmittelinstanzen aufgehoben wird, ist die Oppositionsklage wegen Entfalls des Rechtsschutzinteresses abzuweisen, sofern der Kläger das Klagebegehren nicht auf Kosten eingeschränkt hat.
OGH 25.02.2004, 3 Ob 111/03z