( § 9 Abs 1 AußStrG , § 14 Abs 4 AußStrG ) Die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung eines vom Kollisionskurator abgeschlossenen Vergleichs, in dem sich das Kind zur Räumung der gemeinsam mit dem obsorgeberechtigten Elternteil bewohnten Wohnung verpflichtet, betrifft - wegen des Eingriffs in das Obsorgerecht - eine nicht rein vermögensrechtliche Angelegenheit; daher ist der Revisionsrekurs unabhängig von einer Wertgrenze zulässig.