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Wohnungseigentum - Prüfung der Abrechnung auf Richtigkeit

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/213 Heft 10 v. 9.6.2004

( § 20 Abs 3 WEG 2002 , § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002 ) Auch die Richtigkeit der Abrechnung eines Wohnungseigentumsverwalters ist im Außerstreitverfahren zu prüfen, sofern das Verfahren nach dem 31. 12. 1999 anhängig gemacht wurde; dies gilt auch für Abrechnungen, die vor diesem Zeitpunkt gelegt worden sind.

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