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Wieder einmal: Die „relative Berechnungsmethode“ der Preisminderung

JudikaturZRB 2026, 42 Heft 1 v. 21.5.2026

Deskriptoren: Gewährleistung; Preisminderung; relative Berechnungsmethode.

§ 932 ABGB

Die Preisminderung ist nach ständiger Rechtsprechung nach der relativen Berechnungsmethode zu ermitteln, nach der die Herabsetzung der Leistung nach jenem Verhältnis vorzunehmen ist, in welchem zur Zeit des Vertragsabschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zum Wert der mangelhaften Sache gestanden haben würde.

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