Deskriptoren: Bauträgervertrag; Formgebot.
§ 6 (1) Z 1 KSchG, §§ 3, 4 (1) Z 5 BTVG
Der Mindestvertragsinhalt nach § 4 (1) Z 5 BTVG dient dem Übereilungsschutz und erfordert daher nach dem Formzweck nicht bloß eine Teilnichtigkeit, sondern die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags, wenn der Erwerber dies geltend macht.
