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Rechtsfolgen von unklaren Vertragsbestimmungen in Bauträgerverträgen

JudikaturZRB 2026, 45 Heft 1 v. 21.5.2026

Deskriptoren: Bauträgervertrag; Formgebot.

§ 6 (1) Z 1 KSchG, §§ 3, 4 (1) Z 5 BTVG

Der Mindestvertragsinhalt nach § 4 (1) Z 5 BTVG dient dem Übereilungsschutz und erfordert daher nach dem Formzweck nicht bloß eine Teilnichtigkeit, sondern die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags, wenn der Erwerber dies geltend macht.

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