Deskriptoren: Bauwerkvertrag; Sicherstellung bei Bauverträgen.
§ 1170b ABGB
Bei einer abstrakten Bankgarantie ist der Garantievertrag vom Bestand der gesicherten Hauptschuld grundsätzlich unabhängig. Bei der Abstraktheit der Garantie sind nur solche Einwendungen zulässig, die sich aus der Auslegung des Garantietextes selbst ergeben.
