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Vorbehaltserfordernis für Skontoabzüge und Verwertung der § 1170b Sicherstellung11Grundlegende Aspekte in der Begründung der Entscheidung wurden in OGH 8 Ob 147/25p anders entschieden – siehe dazu Seite 20 in diesem Heft.

JudikaturMichael Müller , Hermann WenuschZRB 2026, 11 Heft 1 v. 21.5.2026

Deskriptoren: Bauwerkvertrag; Sicherstellung; Garantieabruf.

§ 1170b ABGB

Die „Vorbehaltsregelung“ der ÖNORM B 2110 dient im Wesentlichen dazu, möglichst rasch Klarheit über die Abrechnung zu schaffen. Die vorbehaltlose Annahme einer Zahlung des Werkbestellers soll Nachforderungen des Werkunternehmers unzulässig machen. Die Bestimmung umfasst insbesondere den Fall, dass der Auftraggeber vom Schlussrechnungsbetrag Abzüge vornimmt und entsprechend weniger bezahlt.

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