Editorial
- Wenusch, Der irrige Kostenvoranschlag
Judikatur
- Wenusch, Angebliche Erfüllungsgehilfen des Bauherrn und dessen Koordinierungspflicht
- Wenusch, Von einem Fachunternehmen für Heizungs- und Sanitärinstallationen darf die Kenntnis der einschlägigen Bauvorschriften erwartet werden
- Wenusch, Manche Inhalte der ÖNORM B 2110 sind nur unverbindliche Empfehlungen
- Wenusch, Flämmarbeiten: Feuer am Dach!
- Wenusch, Wieder einmal: Keine „Quotelung“ nach Kausalitätsanteilen
Buchbesprechung
- Schwaighofer, Handbuch des Ziviltechnikerrechts3
Praktisches
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- Wissenswertes und Aktuelles
- Cech, Praktische Fragen zu Baubewilligungen (Teil 16)
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- Bau(Rechts)Lexikon
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- »Juristische Begriffe für Techniker
- Holzmeier, Umsatzsteuerrückforderung
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- »Korrespondenz
- Stubenvoll, Betrifft: ZRB Heft 3/2024 (Zu OGH 27.6.2024, 5 Ob 200/23g)
