Die Auftraggeberhaftung (AGH) für Beiträge und Umlagen an österreichische Krankenversicherungsträger sowie für lohnabhängige Abgaben kann bei der Erbringung von Bauleistungen im Ausmaß von 20% + 5% vom geleisteten Werklohn schlagend werden. Hier wird die Frage nach der Höhe der AGH untersucht, wenn nach der Bezahlung auf Grund von Mängeln der Werklohn gemindert wird oder ein Anspruch auf Minderung besteht oder behauptet wird.

