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Absturz vom nicht ausreichend abgesicherten Dach: Verkehrssicherungspflicht und Mitverschulden

JudikaturZRB 2024, 128 Heft 4 v. 30.12.2024

Deskriptoren: Schadenersatz; Verkehrssicherungspflichten; Mitverschulden; Sorgfaltspflichten.

§ 129e ABGB, § 129f ABGB, § 1304 ABGB

Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat schon nach allgemeinen Grundsätzen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung abzuwenden. Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung selbst bei einem bloß beschränkten Verkehr, wie auf einer Baustelle, und auch gegenüber freiwilligen Helfern bei Bauarbeiten in Eigenregie.

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