Deskriptoren: ÖNORM B2110; Übernahme; Zurückbehaltungsrecht Wissenszurechnung.
§ 922 ABGB, § 923 ABGB, § 924 ABGB, § 1170 ABGB
Grundsätzlich ist es Sache eines Werkbestellers, das Vorliegen eines behaupteten Mangels des Werks zu beweisen.Deskriptoren: ÖNORM B2110; Übernahme; Zurückbehaltungsrecht Wissenszurechnung.
§ 922 ABGB, § 923 ABGB, § 924 ABGB, § 1170 ABGB
Grundsätzlich ist es Sache eines Werkbestellers, das Vorliegen eines behaupteten Mangels des Werks zu beweisen.