Deskriptoren: Bauträgervertragsgesetz; Umgehung; Option; Anwendungsbereich; Sicherungspflicht.
§ 2 BTVG, § 7 BTVG
Auch ein entgeltlicher Optionsvertrag, der auf den Erwerb von (Wohnungs-)Eigentum gerichtet ist, ist ein Bauträgervertrag im Sinn des § 2 Abs 1 BTVG. Gleichzeitig wird die Umgehung des BTVG noch schwieriger: Die Sicherungspflicht des Bauträgers endet erst mit Erlangung der vereinbarten Rechtsstellung.