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Anwendung des BTVG auch bei (Miet-)Option

JudikaturDiana Seeber-Grimm , Thomas SeeberZRB 2024, 81 Heft 3 v. 4.12.2024

Deskriptoren: Bauträgervertragsgesetz; Umgehung; Option; Anwendungsbereich; Sicherungspflicht.

§ 2 BTVG, § 7 BTVG

Auch ein entgeltlicher Optionsvertrag, der auf den Erwerb von (Wohnungs-)Eigentum gerichtet ist, ist ein Bauträgervertrag im Sinn des § 2 Abs 1 BTVG. Gleichzeitig wird die Umgehung des BTVG noch schwieriger: Die Sicherungspflicht des Bauträgers endet erst mit Erlangung der vereinbarten Rechtsstellung.

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