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Einstweilige Verfügung bei rechtsmissbräuchlicher Inanspruchnahme einer Bankgarantie, die als Sicherstellung gemäß § 1170b ABGB gegeben wurde

JudikaturHermann Wenusch , Diana Seeber-Grimm , Thomas SeeberZRB 2024, 90 Heft 3 v. 4.12.2024

Deskriptoren: Sicherstellung bei Bauverträgen; Bankgarantie; Rechtsmissbrauch.

§ 1170b ABGB, § 381 EO

Es ist gerade der Sinn einer Garantie, dem Begünstigten eine sichere und durch Einwendungen nicht verzögerte Zahlung zu gewährleisten. Streitigkeiten sollen erst nach der Zahlung abgewickelt werden.

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