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Widerruf im ORF

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtThomas HöhneZIR 2015, 219 Heft 2 v. 1.5.2015

Deskriptoren: ORF, Widerruf, Veröffentlichung, Programmgrundsätze, Objektivitätsgebot

Normen: ABGB § 1330 Abs 2, ORF-G § 4 Abs 5, MedienG § 9, MedienG § 56, UWG § 25 Abs 7, UrhG § 85 Abs 4

§ 46 Abs 2 MedienG ist keine Grundlage für die Veröffentlichung eines Widerrufs nach § 1330 ABGB, zu der ein Dritter gerichtlich verurteilt wurde. Der Zweck des MedienG – die volle Freiheit der Medien zur Sicherung der Meinungsäußerungsfreiheit – spricht gegen eine derart extensive Interpretation.

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