Der Beitrag widmet sich den in der Restrukturierungs- und Sanierungspraxis bedeutsamen Rangrücktrittserklärungen. Im Fokus steht die Frage, ob diese - wie in der Praxis üblich - auflösend bedingt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners vereinbart werden können, was nach überwiegender Lit mit Verweis auf § 67 Abs 3 IO abgelehnt, von den Autoren allerdings bejaht wird.