Aus Anlass von EuGH C-26/22 und C-64/22 , SCHUFA Holding, untersucht der Beitrag, ob die grundlegenden Feststellungen des EuGH zur Speicherung personenbezogener Daten in Insolvenzsituationen natürlicher Personen Auswirkungen auf die Datenerhebung und -speicherung von Schuldnerdaten durch Schuldnerberatungsstellen haben.