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BFG: Forderungsverzicht als verdeckte Ausschüttung

JudikaturAbgabenrechtErnst MarschnerZFS 2023, 23 Heft 1 v. 9.3.2023

Deskriptoren: Forderungsverzicht; verdeckte Ausschüttung.

Normen: § 8 KStG

Im Anlassfall wurde ein Forderungsverzicht im Rahmen eines „stillen Vergleichs“ als verdeckte Ausschüttung beurteilt.

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