Deskriptoren: Einlagenrückzahlung; Umgründung; Buchwertfortführung.
Normen: § 4 Abs 12 EStG, Art III UmgrStG
Bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH stellt der steuerliche Buchwert (nach Abzug von baren und unbaren) Entnahmen die Einlage gem § 4 Abs 12 EStG dar; auf eine nur unternehmensrechtlich gebildete Kapitalrücklage kommt es steuerrechtlich nicht an.

