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BFG: Einlagenrückzahlung nicht steuerneutral

JudikaturAbgabenrechtErnst MarschnerZFS 2023, 21 Heft 1 v. 9.3.2023

Deskriptoren: Einlagenrückzahlung; Umgründung; Buchwertfortführung.

Normen: § 4 Abs 12 EStG, Art III UmgrStG

Bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH stellt der steuerliche Buchwert (nach Abzug von baren und unbaren) Entnahmen die Einlage gem § 4 Abs 12 EStG dar; auf eine nur unternehmensrechtlich gebildete Kapitalrücklage kommt es steuerrechtlich nicht an.

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