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Kommission veröffentlicht Durchführungsverordnung zum European Single Access Point (ESAP)

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/170ZFR 2025, 429 Heft 8 v. 23.8.2025

Mit der VO (EU) 2023/2859 zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals (ESAP) für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen bietet der europäische Gesetzgeber Interessenträgern über die Programmierschnittstelle (API) des ESAP einfachen Zugang zu Informationen. Diese API sollte nach den allgemeinen Intentionen die Zugänglichkeit zahlreicher Informationen sicherstellen, eine Vielzahl von Formaten für diese Informationen unterstützen und alle erforderlichen Änderungen oder Aktualisierungen, die von der ESMA angefordert werden, enthalten. Etwaige Änderungen an der API sollten frühzeitig ermittelt werden, und für die Implementierung dieser Änderungen sollte ein klarer Zeitplan festgelegt werden.

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