ABGB: §§ 874, 1295 Abs 2
Leitsatz (der Redaktion)
Hat der Kl am 12. 12. 2012 einen Kaufvertrag über ein Kfz unterfertigt, der den Vermerk enthielt: "Leasing über P", unterfertigte er am nächsten Tag einen Leasingvertrag und trat die Leasinggeberin mit ihrer eigenen Unterfertigung anstelle des Kl als Käuferin in den Kaufvertrag ein, so diente der (bereits auf das Finanzierungsleasing verweisende) Kaufvertrag mit dem Händler lediglich zur Spezifikation des Fahrzeugs, das letztlich die Leasinggeberin erwarb und dem Kl zum Gebrauch überließ. Dies gilt selbst dann, wenn der Kl zum Zeitpunkt der Unterfertigung des Kaufvertrags noch nicht sicher gewesen sein mag, ob die Leasinggeberin sein Vertragsanbot annehmen werde.

