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Außerkrafttreten der KIM-V: Änderung der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/101ZFR 2025, 252 Heft 5 v. 29.5.2025

Am 30. 6. 2025 wird aufgrund einer Empfehlung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) die befristet erlassene Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) automatisch auslaufen. Mit der gegenständlichen Novelle passt die FMA mit Zustimmung des BMF die Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V)11BGBl II 2025/83 vom 30. 4. 2025. an die geänderten rechtlichen Gegebenheiten an.

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