Am 30. 6. 2025 wird aufgrund einer Empfehlung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) die befristet erlassene Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) automatisch auslaufen. Mit der gegenständlichen Novelle passt die FMA mit Zustimmung des BMF die Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V)1 an die geänderten rechtlichen Gegebenheiten an.

