Die VO (EU) 2015/534 der EZB (EZB/2015/13) legt die Anforderungen im Hinblick auf die Meldungen aufsichtlicher Finanzinformationen fest, die die beaufsichtigten Unternehmen an die nationalen zuständigen Behörden zu übermitteln haben. Entsprechend dieser VO sind beaufsichtigte Unternehmen verpflichtet, auf-
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