Mit den gegenständlichen Leitlinien "zur Auslagerung an Cloud-Anbieter",1 zu denen sich die FMA jüngst compliant erklärt hat, regelt die ESMA bestimmte Cloud-Outsourcing-Vereinbarungen, und zwar lediglich in Bezug auf einen Teilbereich des Kapitalmarktrechts:
in Bezug auf Verwahrstellen von AIF gem Art 21 AIFM-RL und Art 98 DelVO (EU) 2013/231 der Kom;
