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Leitlinien der ESMA zur Auslagerung an Cloud-Anbieter durch Nicht-Finanzunternehmen

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/235ZFR 2025, 587 Heft 11 v. 20.11.2025

Mit den gegenständlichen Leitlinien "zur Auslagerung an Cloud-Anbieter",11ESMA65-294529287-4737 vom 30. 9. 2025. zu denen sich die FMA jüngst compliant erklärt hat, regelt die ESMA bestimmte Cloud-Outsourcing-Vereinbarungen, und zwar lediglich in Bezug auf einen Teilbereich des Kapitalmarktrechts:

in Bezug auf Verwahrstellen von AIF gem Art 21 AIFM-RL und Art 98 DelVO (EU) 2013/231 der Kom;

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