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Kostentransparenz bei fondsgebundenen Lebensversicherungen

JudikaturOGHBearbeiter: Thomas BarthZFR 2025/208ZFR 2025, 523 Heft 10 v. 24.10.2025

KSchG: § 6 Abs 3

Leitsätze (der Redaktion)

Für den Versicherungsnehmer ist es bei der Auswahl der Lebensversicherung nicht von entscheidender Bedeutung, wie sich der von ihm für die Versicherung zu entrichtende "Preis" im Einzelnen zusammensetzt. Der Versicherungsnehmer muss aber - anhand standardisierter Tabellen ("Modellrechnungen" mit "Null-Performance") - nachvollziehen können, welcher Teil der Prämie veranlagt wird. Die oder einen Teil der Versicherungsprämie zu veranlagen, ist die Hauptleistungspflicht des Versicherers.

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