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Bezugsberechtigung in der Lebensversicherung: Keine wirksame Änderung ohne Übermittlung an den Versicherer

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer Wolfbauer/Katharina SchmidZFR 2025/207ZFR 2025, 521 Heft 10 v. 24.10.2025

VersVG: § 166

Leitsatz (der Redaktion)

Die Versicherungsnehmerin (VN) unterfertigte den Versicherungsantrag, der im Feld "Bezugsrecht im Todesfall" als Empfänger ihre beiden namentlich genannten Söhne mit Geburtsdaten und dem Zusatz "zu je 50 %" aufweist.

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