VersVG: § 166
Leitsatz (der Redaktion)
Die Versicherungsnehmerin (VN) unterfertigte den Versicherungsantrag, der im Feld "Bezugsrecht im Todesfall" als Empfänger ihre beiden namentlich genannten Söhne mit Geburtsdaten und dem Zusatz "zu je 50 %" aufweist.

