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Keine Haftung des Prospektkontrollors bei bloßem Vertrauen auf den Kontrollvermerk

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/206ZFR 2025, 519 Heft 10 v. 24.10.2025

KMG 1991: § 8 Abs 2, § 11

Leitsatz (der Redaktion)

Ein Verlust, den ein Anleger erleidet, der gar nicht auf die im Prospekt enthaltenen Angaben zur Veranlagung vertraut hat, ist nicht vom Schutzzweck des § 8 KMG 1991 erfasst. Daraus ergibt sich, dass nur ein Vertrauen auf die im Prospekt enthaltenen Angaben zur Veranlagung, nicht aber ein Vertrauen auf den Kontrollvermerk eine Haftung des Prospektkontrollors nach § 11 Abs 1 KMG 1991 begründen kann.

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