KMG 1991: § 8 Abs 2, § 11
Leitsatz (der Redaktion)
Ein Verlust, den ein Anleger erleidet, der gar nicht auf die im Prospekt enthaltenen Angaben zur Veranlagung vertraut hat, ist nicht vom Schutzzweck des § 8 KMG 1991 erfasst. Daraus ergibt sich, dass nur ein Vertrauen auf die im Prospekt enthaltenen Angaben zur Veranlagung, nicht aber ein Vertrauen auf den Kontrollvermerk eine Haftung des Prospektkontrollors nach § 11 Abs 1 KMG 1991 begründen kann.

