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Sanktion bei ungerechtfertigter mehrfacher Befristung

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturDaniela KrömerZAS-Judikatur 2026/23ZAS-Judikatur 2026, 85 Heft 2 v. 31.3.2026

Die Kl war auf Basis mehrerer stets befristeter Verträge als freie Mitarbeiterin als Tänzerin für die Mailander Scala tätig. Sie klagte auf Feststellung der Dienstnehmereigenschaft und des Vorliegens eines unbefristeten Vertragsverhältnisses wegen missbräuchlicher Aneinanderreihung von Befristungen. Das nationale italienische Gericht war der Auffassung, dass bei der Kl Scheinselbständigkeit vorgelegen war, dies zum Zweck der Umgehung von Rechtsvorschriften. Im nationalen Recht ist die Sanktion für zu Unrecht mehrfach befristete AVerh grds die Umwandlung in ein unbefristetes AVerh. Für den Bereich Stiftungen für Oper und Orchester sieht die Rsp des nationalen Höchstgerichts (Kassationsgericht) jedoch seit 2023 als Sanktion Schadenersatzzahlung und die Haftung von Führungskräften für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden vor. Das nationale Gericht ersuchte den EuGH um Klarstellung, ob eine solche Regelung, die nicht die Umwandlung in unbefristete AVerh vorsieht, mit der RL vereinbar ist.

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