vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Baustellenkoordinator ist kein Aufseher iSd § 333 Abs 4 ASVG

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2026/7ZAS-Judikatur 2026, 36 - 37 Heft 1 v. 10.2.2026

Der kl DN stürzte wegen einer mangelhaften Absicherung auf einer Baustelle ab und begehrte wegen der grob fahrlässigen Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften, die auch dem Baustellenkoordinator vorzuwerfen sei, eine Integritätsabgeltung. Fraglich war, ob dem Baustellenkoordinator das Haftungsprivileg des § 333 ASVG zukommt und die im BauKG geregelten umfangreichen Pflichten Arbeitnehmerschutzvorschriften iSd § 213a ASVG darstellen, sodass deren (grob fahrlässige) Außerachtlassung zur Integritätsabgeltung berechtigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!