Die Kl war als systemische Psychotherapeutin selbständig berufstätig. Ihre Praxisräumlichkeiten teilte sie sich mit zwei Physiotherapeuten und einer medizinischen Fußpflegerin, wobei die Therapieräumlichkeiten getrennt waren. Sie infizierte sich während ihrer Tätigkeit mit COVID-19. Fraglich war, ob es sich um eine Berufskrankheit gem Nr 3.1. der Anlage zum ASVG handelt.

