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Unfähigkeit zum pünktlichen Erscheinen bei der Arbeit kann Erwerbsunfähigkeit iSd Verlängerung der Kindeseigenschaft begründen

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2025/77ZAS-Judikatur 2025, 295 - 296 Heft 6 v. 21.11.2025

Der Kl war ca zehn Jahre auf nicht geschützten Arbeitsplätzen beschäftigt. Er leidet an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung sowie am Asperger-Syndrom, weshalb er Schwierigkeiten mit Sozialkontakten hat, in der verbalen Kommunikation beeinträchtigt ist und seine Hygiene vernachlässigt. Zugleich hatte er aufgrund seiner Erkrankung bereits vor seinem 18. Geburtstag Schwierigkeiten, pünktlich aufzustehen und sich um seine Angelegenheiten zu kümmern. Ohne den Einsatz seiner Mutter und seines verstorbenen Vaters, die ihn auch noch nach seinem 18. Geburtstag regelmäßig weckten, wäre es ihm nicht möglich gewesen, pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen. Er kann grds weiterhin verschiedene Tätigkeiten im EDV-Bereich ausüben, mehr als einmaliges Zuspätkommen zur Arbeit im Monat wird allerdings am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht toleriert. Fraglich war, ob der Kl erwerbsunfähig sei und damit Anspruch auf Waisenpension nach seinem Vater habe.

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