vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Satzungserklärung: pauschaler Ausschluss der Öffentlichkeit unzulässig

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturInes Kager, Peter C. SchöffmannZAS-Judikatur 2025/76ZAS-Judikatur 2025, 295 Heft 6 v. 21.11.2025

Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundeseinigungsamt (BEA) war die Frage, ob Teile des KollV für das Bordpersonal der Austrian Airlines auch auf Billigfluglinien auszudehnen sind (beantragte Satzungserklärung nach § 18 ArbVG). Das BEA wies den Antrag der Bf zunächst ab. Die Bf war aber nach einer zuerst erfolglosen Beschwerde an das BVwG mit einer Revision an den VwGH erfolgreich, wobei der VwGH dem BVwG auch weitere Feststellungen auftrug, ebenso war den Parteien die Gelegenheit zu weiterem Tatsachen- und Rechtsvorbringen zu geben. Im fortgesetzten Verfahren wurden den Parteien durch das BVwG Stellungnahmen zu bestimmten Fragen aufgetragen und das BVwG führte eine mehrstündige mündliche Verhandlung durch (wobei eine Partei des BEA-Verfahrens und das BEA selbst unentschuldigt nicht teilnahmen). Unter Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wurde die Öffentlichkeit für die gesamte Verhandlung ausgeschlossen. Letztlich entschied das BVwG neuerlich gegen die Bf. Diese erhob Beschwerde nach § 144 B-VG und rügte den unbegründeten und umfassenden Ausschluss der Öffentlichkeit ua als Verstoß gegen Art 6 EMRK.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!