Die Kl bezog pauschales Kinderbetreuungsgeld. Die dritte Untersuchung während der Schwangerschaft fand wegen einer unrichtigen Terminvergabe der Frauenärztin außerhalb des in der MuKiPassV vorgesehenen Zeitraums statt. Für die fünfte Untersuchung bemühte sich die Kl nach ihrer Übersiedlung rechtzeitig, aber erfolglos, bei mehr als zehn Frauenärzten einen Termin zu erhalten. Fraglich war, ob sich der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld wegen der nicht rechtzeitigen Durchführung der Untersuchungen reduziere.

