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Auslegung und Umfang des Begriffs "Telemedizin"

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturManfred Pöltl, Bernhard SpiegelZAS-Judikatur 2025/82ZAS-Judikatur 2025, 297 - 298 Heft 6 v. 21.11.2025

UJ ist eine in Österreich ansässige Zahnärztin, die befugt ist, in diesem MS Patienten im Rahmen von Behandlungsverträgen zu behandeln. Die Urban Technology GmbH und die DZK Deutsche Zahnklinik GmbH sind in Deutschland ansässig und gehören zu einer weltweit tätigen Dentalunternehmensgruppe. Urban Technology hat den Unternehmensgegenstand "Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von Lifestyle-Produkten für Endkunden". Potenzielle Kunden können über diese Internetseite bei einem in Österreich ansässigen "Partnerzahnarzt", wie zB UJ, an dem von ihnen gewählten Ort einen Termin anfragen. Bei Zustandekommen eines derartigen Termins führt der Partnerzahnarzt in seiner Ordination eine Anamnese, ein Aufklärungsgespräch sowie einen 3D-Scan des Gebisses und die für die Zahnschienentherapie allenfalls erforderlichen Vorbehandlungen durch. Der Partnerzahnarzt übermittelt in der Folge das Bildmaterial sowie eine Empfehlung hinsichtlich des Kieferregulierungsverfahrens an DZK Deutsche Zahnklinik GmbH. Letztgenannte Gesellschaft (Gesellschafter sind keine Zahnärzte) betreibt in Deutschland eine Zahnklinik, in der Zahnärzte Patienten nach deutschem Recht behandeln. Die Österreichische Zahnärztekammer ging gerichtlich gegen UJ vor.

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