Einer Arbeitslosen wurde vom AMS eine Teilzeitbeschäftigung angeboten. Sie hat sich auf diese Stelle jedoch nicht beworben, weil sie die Bezahlung als nicht ausreichend befunden hat. Ihr wurde daraufhin die Notstandshilfe eingestellt.
Einer Arbeitslosen wurde vom AMS eine Teilzeitbeschäftigung angeboten. Sie hat sich auf diese Stelle jedoch nicht beworben, weil sie die Bezahlung als nicht ausreichend befunden hat. Ihr wurde daraufhin die Notstandshilfe eingestellt.