Die Kl waren AN eines städtischen Rettungsdiensts in Estland. Im Frühjahr 2021 legte die Stadt als AG fest, dass eine Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus Voraussetzung für die Tätigkeit im Rettungsdienst ist. Sie stützte diese Maßnahme auf ein Gesetz, welches die RL 89/391/EWG und die RL 2000/54/EG zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in das nationale Recht umsetzte. AN mussten innerhalb einer Frist den Nachweis einer entsprechenden Impfung oder den Nachweis einer Kontraindikation gegen die Impfung vorlegen, andernfalls würden ihre Arbeitsverträge beendet werden. Da die Kl diese Nachweise nicht erbrachten, wurden ihre Arbeitsverträge ao beendet.