Der Bekl war freigestellter BR-Vorsitzender und erhielt durch Zusatzvereinbarungen ein hohes Entgelt. Der neue kl AG behauptete, es liege ein nachteiliges Vorgehen des damaligen Vorstands mit dem Bekl vor und forderte die Differenz zwischen dem zustehenden niedrigeren Entgelt bei einem fiktiven Karriereverlauf und dem tatsächlich ausbezahlten Entgelt. Strittig war die Zulässigkeit der Rückforderung des erhöhten Entgelts.