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Verlust der Berufsberechtigung aus gesundheitlichen Gründen bewirkt Berufsunfähigkeit

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2025/47ZAS-Judikatur 2025, 200 Heft 4 v. 22.7.2025

Die Kl war überwiegend als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin beschäftigt. Aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen kann sie nur mehr die Tätigkeit einer Ambulanzschwester ausüben. Ihr Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister gem § 27 GuKG wurde mangels gesundheitlicher Eignung abgewiesen. Fraglich war, ob die Kl berufsunfähig ist.

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