Im Betrieb der bekl AG wird im vollkontinuierlichen Schichtbetrieb gearbeitet. Die AN werden zu Schichten von fünf bis höchstens 15 Stunden täglich eingeteilt. Im Schnitt leisten Vollzeit-AN vier Schichten pro Woche. Der Urlaubsanspruch wird auf Wochentage umgerechnet, sodass Vollzeit-AN 35 oder 42 Wochentage zugewiesen werden, woraus sich fünf oder sechs Wochen Urlaub jährlich ergeben. Ein Urlaubstag wird von der Bekl mit 5,5 Stunden bemessen. Wie viele Urlaubstage verbraucht werden, wird anhand der für die AN an diesem Tag hinterlegten Schicht berechnet: Wurde die AN etwa für eine 15-Stunden-Schicht eingeteilt, werden drei Urlaubstage abgezogen. Nach dem kl BR sei die bekl AG nicht berechtigt, das individuelle Urlaubsguthaben bei tageweisem Urlaubsverbrauch auf Basis der hypothetisch an tatsächlichen Urlaubstagen geleisteten Arbeitsstunden zu bemessen. Das ErstG wies die Klage ab. Das BerG gab ihr statt.