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Berechnung der Berufsunfähigkeitsrente bei reduzierter Arbeitszeit infolge Kindererziehung

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturBernhard Spiegel, Manfred PöltlZAS-Judikatur 2025/40ZAS-Judikatur 2025, 164 - 165 Heft 3 v. 20.5.2025

KT war in Spanien als Supermarkt-Kassiererin beschäftigt und nahm eine Maßnahme zur Reduzierung der regulären Arbeitszeit in Anspruch, von der AN Gebrauch machen können, die das gesetzliche Sorgerecht für ein Kind unter zwölf Jahren ausüben. Demnach wurde ihre Normalarbeitszeit schrittweise auf 20 Stunden pro Woche reduziert, mit entsprechender Verringerung des Gehalts. In der Folge erlitt KT einen Arbeitsunfall, der schließlich zu einer Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitsrente führte. Diese wurde auf der Grundlage ihres Gehalts zum Zeitpunkt des Unfalls berechnet, dh der Hälfte eines Vollzeitgehalts.

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