Ein österreichisches Luftverkehrsunternehmen begehrte die Feststellung der Nichtigkeit einer BR-Wahl an einer deutschen "Heimatbasis". Die Vorinstanzen wiesen die Klage mangels internationaler Zuständigkeit zurück.
Ein österreichisches Luftverkehrsunternehmen begehrte die Feststellung der Nichtigkeit einer BR-Wahl an einer deutschen "Heimatbasis". Die Vorinstanzen wiesen die Klage mangels internationaler Zuständigkeit zurück.