vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erfordernis einer bestimmten Spezialisierung von Angehörigen der Gesundheitsberufe für den Anspruch auf Kostenerstattung nach der PatientenmobilitätsRL

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturBernhard Spiegel, Manfred PöltlZAS-Judikatur 2025/25ZAS-Judikatur 2025, 88 Heft 2 v. 20.3.2025

Ein norwegischer Versicherter beantragte Kostenerstattung nach der PatientenmobilitätsRL für eine Zahnbehandlung in Polen. Der zuständige norwegische Träger lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass der Leistungserbringer in Polen nicht über die im norwegischen Recht vorgesehene notwendige Spezialisierung verfügte. Das vorlegende Gericht hatte Zweifel, ob das Erfordernis einer Spezialisierung des Leistungserbringers für den Anspruch auf Kostenerstattung mit Art 7 PatientenmobilitätsRL und Art 36 EWR Abk vereinbar ist. Darüber hinaus fragte es den EFTA-Gerichtshof, ob es für diese Frage von Relevanz ist, ob die erforderliche Spezialisierung in Anhang V der BerufsanerkennungsRL aufscheint.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!